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Schul- und Hausordnung für die
Grund-, Haupt- und Werkrealschule
Sandweier
Jeder,
der am Leben und Arbeiten in unserer
Schule Anteil hat, sollte sich seinen
Mitmenschen gegenüber
rücksichtsvoll und hilfsbereit
verhalten.
Damit ein gutes Zusammenleben in der
Schulgemeinschaft möglich ist, sind
auch einige Ordnungsregeln notwendig. Die
Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer
und des Hausmeisters müssen daher
ebenso befolgt werden wie sämtliche
Punkte dieser Schul- und Hausordnung.
1.
Die Schüler benützen den
sichersten Weg und kommen ohne Aufenthalt
zur Schule. Das Schulgebäude darf
erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn mit
dem 1. Gong betreten werden.
Für an der Schule abgestellte
Fahrräder wird keine Haftung
übernommen. Wir empfehlen deshalb,
dass nur weit entfernt wohnende
Schüler mit dem Fahrrad zur Schule
kommen. Das Radfahren auf dem
Schulgelände ist grundsätzlich
verboten.
2.
Das Betreten der Schulgebäude erfolgt
in geordneter Weise zügig und ohne
Drängen, um Sach- und
Personenschäden zu vermeiden.
3.
Die Schüler begeben sich
unverzüglich in ihre
Klassenräume, nehmen ihre Plätze
ein und verhalten sich ruhig. Zuvor werden
Mäntel, Anoraks und Kopfbedeckungen
ordnungsgemäß an den
Kleiderhaken aufgehängt. Sie
dürfen nicht im Klassenzimmer
abgelegt werden.
4.
Bei kurzfristiger Abwesenheit des Lehrers
übernimmt der Klassensprecher die
Verantwortung für Ruhe und Ordnung.
Seinen Anweisungen sind - sofern sie der
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
dienen - Folge zu leisten.
5.
Die kleinen Pausen geben den Schülern
die Gelegenheit, das WC aufzusuchen und
sich anschließend auf die
nächste Stunde vorzubereiten. Zur
Großen Pause verlässt jeder
Schüler ohne Aufforderung das
Klassenzimmer. Auf dem Pausenhof
verhält er sich rücksichtsvoll
und hilfsbereit vor allem gegenüber
jüngeren Schülern.
6.
Die Schüler dürfen sich nur in
dem als Pausenhof ausgewiesenen Bereich
aufhalten. In der Hauptschule ist deshalb
der Aufenthalt in und hinter dem
Fahrradschuppen, auf dem Gehweg bzw. der
Straße untersagt. Ein Verlassen des
Pausenhofes ist nur mit Erlaubnis des
aufsichtsführenden Lehrers
gestattet.
7.
Das Rauchen innerhalb der Schule und auf
dem Schulgelände einschließlich
des Geländes um die Turnhalle ist den
Schülern nicht erlaubt. Dasselbe gilt
vor und nach dem Sportunterricht für
die Rheintalhalle.
8.
a) Das Kauen von Kaugummi ist in der
Schule und auf dem gesamten
Schulgelände sowie den Sportanlagen
und Sporthallen zu unterlassen.
b) Geräte, die nicht im Unterricht
benötigt werden, dürfen nicht in
die Schule mitgebracht werden. Zum
Beispiel Walkman, Skateboard, Kickboards
usw.
9.
Unnötiger Aufenthalt in den
Toilettenräumen ist verboten.
Anständiges Verhalten und
größte Sauberkeit wird von
jedem Schüler erwartet.
Mutwillige Verunreinigungen müssen
von den Verursachern beseitigt werden.
10.
a) Mit Lehr- und Lernmitteln, schulischem
Inventar und fremdem Eigentum ist sorgsam
und pfleglich umzugehen. Bei
Beschädigungen oder Verlust haften
die Schüler bzw. deren
Erziehungsberechtigte. Mitbringen und
Tragen von Wertgegenständen geschieht
auf eigene Gefahr. Gefundene
Gegenstände müssen beim
Klassenlehrer oder Hausmeister abgegeben
werden.
b) Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden
Lernmittel von der Schule leihweise und
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bücher sind einzubinden und
sorgfältig zu behandeln. Wenn ein
Buch beschädigt oder nicht
zurückgegeben wird, muss es ersetzt
werden.
11.
Die Schüler bemühen sich um die
Vermeidung von Abfall, der unvermeidbare
Abfall wird sortiert und soweit
möglich der Wiederverwertung
zugeführt.
12.
Nach Beendigung des Unterrichtes
schließen die Schüler die
Fenster, verlassen das aufgeräumte
Klassenzimmer und gehen auf dem direkten
Weg nach Hause. An den Kleiderhaken
aufbewahrte Kleidungsstücke sind
mitzunehmen. Dies gilt auch für die
Turnhalle.
13.
Schulversäumnisse sind am Tage der
Erkrankung dem Klassenlehrer zu melden.
Die Entschuldigung ist durch den
Erziehungsberechtigten persönlich,
telefonisch oder schriftlich vorzunehmen.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als
zwei Wochen ist ein ärztliches Attest
vorzulegen.
14.
Auch die Teilnahme am Sportunterricht ist
Pflicht. Aus hygienischen Gründen
darf nur in Sportkleidung teilgenommen
werden und ist eine
altersgemäße Körperpflege
nach dem Unterricht durchzuführen. Es
ist darauf zu achten, dass nur Schuhe mit
hellen Sohlen getragen werden. Aus
Sicherheitsgründen ist das Tragen von
Uhren, Ohrringen (kleine Ohrstecker
dürfen auf ausdrücklichen Wunsch
der Erziehungsberechtigten getragen
werden, wenn diese durch Unterschrift
bestätigen, dass für den Fall
einer Verletzung der verantwortliche
Sportlehrer haftungsfrei gestellt wird),
Piercings und Schmuck... nicht
erlaubt.
Soll ein Schüler wegen Krankheit vom
Sportunterricht befreit werden, so stellen
die Eltern einen entsprechenden Antrag.
Bei längerer Beurlaubung oder
Befreiung vom Sportunterricht ist auf
Verlangen ein ärztliches Attest
vorzulegen. Diese Schüler können
von der Anwesenheitspflicht entbunden
werden.
15.
Eine Beurlaubung muss rechtzeitig und
schriftlich vom Erziehungsberechtigten
beantragt werden.
- Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann der
Klassenlehrer genehmigen.
- Mehrtägige Beurlaubung ist bei der
Schulleitung zu beantragen.
- Stundenweise Beurlaubung kann der
Fachlehrer erteilen.
- Unentschuldigtes Fehlen ist
unverzüglich der Schulleitung zu
melden.
- Ein ohne Beurlaubung versäumter
Unterricht muss nachgeholt werden.
16.
Bei Unfällen jeder Art innerhalb des
Schulgrundstücks sowie auf dem
Schulweg ist die Schulleitung sofort zu
verständigen.
Baden-Baden-Sandweier, den 15. Mai
2003
Die Schulleitung
Heinz Kappenberger (Rektor)
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Grund-
und Hauptschule mit
Werkrealschule Sandweier
Westring 1, 76532 Baden-Baden
Telefon 07221-931240, Fax
07221-931244
E-Mail: info@schule-sandweier.de
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