Ab 1. Juni 2005 wird stufenweise
ein neuer Stichtag für die
Einschulung eingeführt.
Hinweis auf die Änderung des
Schulgesetzes vom 17.07.2003:
Einschulungsstichtag
Ab 1. Juni 2005 wird stufenweise
ein neuer Stichtag für die
Einschulung eingeführt:
Es werden jeweils alle Kinder
schulpflichtig, die im
Schuljahr
- 2005/06 bis zum 31. Juli
2005,
- 2006/07 bis zum 31. August
2006,
- ab 2007/08 bis zum 30.
September, hier also 2007,
das sechste Lebensjahr vollendet
haben.
"Korridorkinder":
Ferner werden ab 2005/06 jene
Kinder schulpflichtig, die bis
zum 30. Juni des folgenden
Kalenderjahres (hier also 2006)
das 6. Lebensjahr vollendet haben
und von den
Erziehungsberechtigten in der
Grundschule angemeldet
wurden.
Im Wortlaut des
Gesetzestextes:
§ 73 Beginn der
Schulpflicht
(1) Mit dem Beginn des
Schuljahres sind alle Kinder, die
bis 30. September des laufenden
Kalenderjahres das sechste
Lebensjahr vollendet haben,
verpflichtet, die Grundschule zu
besuchen.
Dasselbe gilt für die
Kinder, die bis zum 30. Juni des
folgenden Kalenderjahres das
sechste Lebensjahr vollendet
haben und von den
Erziehungsberechtigten in der
Grundschule angemeldet
wurden.
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